Art. 1 AGM

Zuständigkeit

(1) Zuständige Behörde nach § 106 Abs. 3 des Medienstaatsvertrags (MStV) ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (Landeszentrale).

(2) Soweit das Digitale-Dienste-Gesetz oder Staatsverträge der Länder keine anderweitige Zuständigkeit vorsehen, überwacht die Landeszentrale die Einhaltung der Bestimmungen des Digitale- Dienste-Gesetzes mit Ausnahme der Vorschriften über den Datenschutz.

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