Art. 66c AGSG
Interessenvertretung Rahmenvertragsverhandlungen
(1) Interessenvertretung nach § 131 SGB IX ist die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. (LAGH).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.