§ 23 APE

Arten der Prüfungen

(1) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des kolleg24 weisen ihre Leistungen durch Feststellungsprüfungen und die Ergänzungsprüfung nach.

(2) Die schriftliche Ergänzungsprüfung findet am Ende des vierten Halbjahres statt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.