§ 3 APE
Abnahme der Prüfung
Die Ergänzungsprüfung kann an von der unmittelbaren Schulaufsicht bestimmten Berufsschulen, öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien, öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen, öffentlichen und staatlich anerkannten Berufsfachschulen nach § 2 Nr. 6 sowie den Standorten des kolleg24 abgelegt werden.
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