§ 1 AuslGrV
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Anspruchsberechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) mit Hauptwohnung im Freistaat Bayern.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Diese Verordnung gilt für Anspruchsberechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) mit Hauptwohnung im Freistaat Bayern.
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