Anlage 1 AVBayFwG

Von den im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen werden eingereiht:

1.

In die Gruppe A:

Kommandowagen KdoW,

Einsatzleitwagen ELW1,

First-Responder-Fahrzeuge,

Löschfahrzeuge (z.B. Tragkraftspritzenfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 5 000 kg,

Gerätewagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 5 000 kg,

Mehrzweckfahrzeuge für den Mannschafts- und Gerätetransport,

Mannschaftstransportwagen,

Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505,

Abrollbehälter, sofern sie nicht zur Gruppe B gehören,

sämtliche Anhänger der Feuerwehr, soweit sie nicht zur Gruppe B gehören.

2.

In die Gruppe B:

Einsatzleitwagen ELW2,

Löschfahrzeuge (z.B. Hilfeleistungslöschgruppen-, Löschgruppen-, Tanklöschfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 000 kg,

Sonderlöschfahrzeuge,

Hubrettungsfahrzeuge (z.B. Drehleiter),

Rüstwagen,

Gerätewagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 000 kg,

Versorgungs-Lastkraftwagen,

Schlauchwagen,

Kranwagen,

Abrollbehälter (AB) nach DIN 14505,

Ölschadenfahrzeuge und -anhänger,

Bootsanhänger mit Katastrophenschutzbooten oder vergleichbaren sonstigen Booten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.