§ 49 AVBayHIG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
(2) § 45 Abs. 2 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2026 außer Kraft.
(3) § 30 Abs. 3 bis 6 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2039 außer Kraft.
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