§ 58 AVBayHIG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.

(2) § 57 Abs. 2 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2026 außer Kraft.

(3) § 36 Abs. 4 bis 7 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2039 außer Kraft.

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