§ 12 AVfV

Nichtbestehen des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn

–

der Bewerber nicht an der Auswahlprüfung teilnimmt,

–

der Nachweis der einzubeziehenden Schulnoten nicht erbracht wird oder

–

die errechnete Gesamtnote schlechter als „4,00“ ist.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.