§ 12 AVILSG

Dokumentation

Über die Leistungsnachweise und Prüfungen sind Niederschriften zu fertigen, die über alle für die Beurteilung wesentlichen Vorkommnisse Aufschluss geben müssen, insbesondere über Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse sowie eventuelle Unregelmäßigkeiten.

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