§ 2 BAY_791_3_148_U
Schutzgebietsgrenzen
(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 570 Hektar und liegt in der Gemeinde Wang, Gemarkung Volkmannsdorferau, der Gemeinde Bruckberg, Gemarkung Bruckbergerau, und der Gemeinde Eching, Gemarkung Eching.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebiets verläuft
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von der Brücke über den Mittleren Isarkanal bei Hofham am wasserseitigen Rand der Dammkrone des Echinger Stauweihers bzw. des Mittleren Isarkanals bis zu der am NO-Ufer des Moosburger Ausgleichsweihers gelegenen Schleuse (Südgrenze)
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weiter am wasserseitigen Rand der Dammkrone des Ost- und Süddammes des Moosburger Ausgleichsweihers bis zur Schleuse am SW-Ufer bei der Einmündung des Mittleren Isarkanals
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quert in Verlängerung des südlichen Uferdammes den Mittleren Isarkanal und den Rotkreuzflutkanal und verläuft anschließend am Westufer des Rotkreuzflutkanals bis zu dessen Einmündung in den Alten Werkkanal
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quert hier den Alten Werkkanal und verläuft an dessen Westufer in nördlicher Richtung bis zu einem Punkt etwa 500 m unterhalb (nordöstlich) der Brücke über dem Alten Werkkanal
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trifft an diesem Punkt auf einen Forstwirtschaftsweg, der in nordwestlicher Richtung vom Uferdammweg des Alten Werkkanals abzweigt, verläuft entlang dieses Weges, der nach etwa 700 m bei einer markanten, einzeln stehenden Eiche (Höhepunkt 406.1 m NN) auf einen anderen, in nordöstlicher Richtung verlaufenden Forstwirtschaftsweg trifft
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folgt diesem Wirtschaftsweg, an den westlich eine Kiefernschonung und östlich Auwald angrenzt, etwa 420 m, knickt dann mit diesem Weg in östlicher Richtung scharf ab und erreicht durch dichten Auwald führend nach etwa 200 m bei Flußkilometer 89,0 das rechte Ufer der Isar
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verläuft weiter auf der rechten Isarseite, etwa 10 m von der Böschung entfernt, entlang eines Fußweges in Richtung NW bis zum Flußkilometer 89,4, überquert dort die Isar in Richtung O und führt durch dichten Auwald, bis sie am Rande eines lichten alten Pappelbestandes, wo eine Jagdkanzel errichtet ist, auf einen weiteren Forstwirtschaftsweg stößt
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verläuft entlang dieses Wirtschaftsweges etwa 500 m in Richtung S bzw. SO, biegt dann Richtung NO ab und verläuft etwa 100 m in dieser Richtung bis zu einer Wegegabelung
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folgt dem nach NO führenden Wirtschaftsweg etwa 600 m bis an eine Wegekreuzung
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verläuft von hier ab entlang des nach O führenden Wirtschaftsweges, der an der Südseite von zwei gezäunten Kiefernkulturen sowie einer ungezäunten dazwischenliegenden älteren Kiefernpflanzung begleitet wird, bis nach etwa 550 m dieser Weg in eine Wegegabelung mündet
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führt von hier entlang des Wirtschaftsweges, der in zahlreichen Windungen in Hauptrichtung O verläuft, bis nach etwa 1,2 km zu einer weiteren Wegegabelung
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läuft von hier entlang des in Windungen nach S führenden Wirtschaftsweges bis nach etwa 350 m bei Flußkilometer 86,4 zum linken Isarufer
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folgt dem Isarufer flußabwärts bis zur Höhe des Wehres bei Hofham, von wo sie zum Ausgangspunkt zurückkehrt.
(3) 1Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in einer Karte M = 1:25 000 und einer Karte M = 1:5000 r o t eingetragen, die beide beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als oberster Naturschutzbehörde niedergelegt sind und auf die Bezug genommen wird. 2Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M = 1:5000. 3Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich beim Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, bei den Regierungen von Oberbayern und Niederbayern als höhere Naturschutzbehörden und bei den Landratsämtern Freising und Landshut als untere Naturschutzbehörden.
(4) Die Karten werden bei den in Absatz 3 bezeichneten Behörden archivmäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.