§ 3 BAY_791_3_153_U
Schutzzweck
Zweck der Festlegung des Naturschutzgebiets ist es,
- 1.
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den Lechauwald als Vegetationsbrücke zwischen Alpen und Jura, als Klimaschutz und als wichtigstes Landschaftselement der Lech-Wertach-Ebene zu erhalten,
- 2.
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den Weiden- und Grauerlenauwald in der vorhandenen Struktur und Zusammensetzung aus vegetationskundlichen und ornithologischen Gründen als großen zusammenhängenden Lebensraum zu sichern,
- 3.
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die Magerrasen und trockenheitsliebenden (xerophilen) Waldgesellschaften mit ihrem Artenreichtum an Pflanzen und Tieren vor Eingriffen zu bewahren,
- 4.
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die Standortverhältnisse des gesamten Biotops, insbesondere den Bodenwasserhaushalt, zu schützen und
- 5.
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die Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes zu erhalten.
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