BayAbfG
Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz
Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern
Informationen
Ausfertigungsdatum09.08.1996
VersionBayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, 449, BayRS 2129-2-1-U), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilZiele der Abfallbewirtschaftung, Pflichten der öffentlichen Hand
- Zweiter TeilTräger der Abfallentsorgung
- Dritter TeilAbfallwirtschaftsplan, Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept
- Vierter TeilAbfallbeseitigungsanlagen
- Abschnitt IPlanfeststellungs- und Genehmigungsverfahren
- Art. 16–17 (aufgehoben)
- Abschnitt IIBeseitigung und Stillegung von Deponien
- Fünfter TeilFinanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen
- Sechster TeilSachliche Zuständigkeit, Anordnungen für den Einzelfall, Aufsicht
- Siebter TeilOrdnungswidrigkeiten
- Achter TeilInkrafttreten