Art. 3 BayAGPIDV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

(2) Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung vom 2. April 2009 (GVBl S. 46, BayRS 1102-5-S) tritt am 1. Januar 2015 außer Kraft.

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