Art. 3 BayAGPIDV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
(2) Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung vom 2. April 2009 (GVBl S. 46, BayRS 1102-5-S) tritt am 1. Januar 2015 außer Kraft.
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