§ 120 BayAgrSchO

Leistungsnachweis im Fach Fachpraktische Ausbildung

In jedem Schuljahr werden die Leistungen im Fach Fachpraktische Ausbildung abweichend von den §§ 118 und 119 vom Ausbildungsbeauftragten anhand eines von der Schule vorgegebenen Bewertungsschemas mit einer ganzen Note bewertet.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.