§ 80 BayAgrSchO

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in die Höhere Landbauschule setzt den Abschluss „Staatlich geprüfter Wirtschafter im Landbau“ oder „Staatlich geprüfte Wirtschafterin im Landbau“ oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.