§ 12 BayAnerkV
Antrag
(1) 1Die Anerkennung setzt einen Antrag der Gemeinde voraus. 2Der Antrag ist zu begründen und über die Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen. 3Dem Antrag sind beizufügen:
- 1.
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eine Abschrift des Gemeinderatsbeschlusses,
- 2.
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ein Gutachten des Landratsamts zur Ortshygiene hinsichtlich Wasser, Boden und Luft, das mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt ist,
- 3.
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die je nach der beantragten Anerkennung erforderlichen Unterlagen, Analysen oder Gutachten ärztlicher, balneologischer, klimatologischer, lufthygienischer und hydrologischer Art,
- 4.
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ein Verzeichnis der bestehenden Kurbetriebe sowie Kur- und Erholungseinrichtungen mit Lageplan und Erläuterungen.
(2) Weitere Unterlagen und Nachweise können gefordert werden.
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