§ 1 BayArbzProfV
Anwendung der Vorschriften über die Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen
Die Vorschriften des Bayerischen Beamtengesetzes über die Arbeitszeit sowie die Vorschriften der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung – AzV) vom 25. Juli 1995 (GVBl S. 409, BayRS 2030-2-20-F) sind in ihrer jeweils geltenden Fassung auf beamtete Professoren und Professorinnen der Besoldungsgruppen C 2, C 3 und W 2 sowie Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen der Besoldungsgruppe W 1 anzuwenden, die in klinischen Einrichtungen der Universitäten und Universitätsklinika die Funktion eines Oberarztes oder einer Oberärztin wahrnehmen.
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