§ 38a BayBhV
Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
Für pflegebedürftige beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Personen des Pflegegrades 1 sind Aufwendungen beihilfefähig für
- 1.
- Beratung zu Hause nach § 32 Abs. 6,
- 2.
- 3.
- Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 35,
- 4.
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 36 Abs. 1 Satz 3,
- 5.
- vollstationäre Pflege nach § 36 Abs. 1 in Höhe von 125 € monatlich,
- 6.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag nach § 38,
- 7.
- Rückstufung nach § 36 Abs. 2.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.