Artikel 13.05 BSO
Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach EN ISO 2922:2000 72 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche die Lärmemissionen mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.
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