Anlage BSO
Schiffahrtszeichen
Allgemeines
- 1.
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Die Schiffahrtszeichen mit Ausnahme der gelben Bojen nach Buchstabe G sind so zu gestalten, daß ihre projizierte Form derjenigen der Anlage entspricht. Sie sind so zu bemessen, daß ihre kürzeste Seitenlänge bzw. ihr Durchmesser mindestens 0,80 m beträgt.
- 2.
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Sofern die Rückseite nicht als Schiffahrtszeichen dargestellt wird, ist sie in weißer Farbe zu halten.
- 3.
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Die Schiffahrtszeichen können bei Nacht angeleuchtet werden.
- 4.
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Gelbe Bojen zur Kennzeichnung der Grenzen von Wasserflächen weisen einen Durchmesser von mindestens 40 cm auf. End- oder Eckbojen müssen einen um 20 cm größeren Durchmesser aufweisen als die übrigen Bojen.
- 5.
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Anstelle von gelben Bojen können zur Kennzeichnung der Grenzen von Wasserflächen auch gelbe Bälle mit einem Durchmesser von mindestens 40 cm auf Pfählen verwendet werden.
A. |
Verbotszeichen |
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A. 1 |
Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserfläche |
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a) |
für Fahrzeuge aller Art
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b) |
für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
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c) |
Verbot des Wasserskifahrens
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d) |
Verbot des Segelsurfbrettfahrens
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A. 2 |
Überholverbot
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A. 3 |
Verbot des Begegnens und Überholverbot
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A. 4 |
Liegeverbot
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A. 5 |
Ankerverbot
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A. 6 |
Festmacheverbot
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A. 7 |
Wendeverbot
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A. 8 |
Verbot, schädlichen Wellenschlag oder Sog zu erzeugen
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A. 9 |
Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren
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A.10. |
Verbot des Badens
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B. |
Gebotszeichen |
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B. 1 |
Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
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B. 2 |
Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten
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B. 3 |
Gebot, die in km/h angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten
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B. 4 |
Gebot, ein Schallzeichen zu geben
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B. 5 |
Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
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C. |
Zeichen für Einschränkungen |
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C. 1 |
Beschränkte Durchfahrtshöhe
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C. 2 |
Beschränkte Durchfahrtsbreite
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C. 3 |
Das Fahrwasser ist eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich Fahrzeuge vom Ufer entfernt halten sollen
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D. |
Empfehlende Zeichen |
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D. 1 |
Empfohlene Durchfahrtsöffnung bei Brücken |
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a) |
für Verkehr in beiden Richtungen
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b) |
für Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind
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D. 2 |
Empfehlung, sich auf der mit „grün“ bezeichneten Fahrwasserseite zu halten
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E. |
Hinweiszeichen |
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E. 1 |
Erlaubnis zum Stilliegen
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E. 2 |
Erlaubnis zum Ankern
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E. 3 |
Ende eines Verbots oder Gebots
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E. 4 |
Erlaubnis zum Wasserskifahren
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E. 5 |
Erlaubnis zum Segelsurfbrettfahren
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E. 6 |
Kennzeichen der Mindestwassertiefen. Bei 2,5 m am Konstanzer Pegel ist seewärts der markierten Stelle eine Mindestwassertiefe von 2 m. Die Zahl auf der Tafel entspricht der in der Bodensee-Schiffahrtskarte der Vereinigten Schiffahrtsverwaltungen eingetragenen Ordnungsnummer.
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E. 7 |
Kennzeichen der Untiefen und Schiffahrtshindernisse
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E. 8 |
Schiffahrtshindernisse und Absperrungen können auch mit einem weißen Blitz- oder Blinklicht versehen werden. |
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F. |
Zusätzliche Tafeln, Schilder und Aufschriften Die Hauptzeichen können durch zusätzliche Tafeln, Schilder oder Aufschriften insbesondere wie folgt ergänzt werden: |
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1. |
Schilder, welche die Entfernung angeben, nach der die durch das Hauptzeichen angezeigte Vorschrift oder Besonderheit zu beachten ist. Die Schilder werden über dem Hauptzeichen angebracht. Beispiel: Gebot, eine Geschwindigkeit von 12 km/h nach 1000 m nicht zu überschreiten
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2. |
Pfeile, die angeben, in welcher Richtung der Strecke das Hauptzeichen gilt. Beispiel: Erlaubnis zum Stilliegen
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3. |
Schilder, welche ergänzende Erklärungen oder Hinweise geben. Die Schilder werden unter den Hauptzeichen angebracht. Beispiel: Anhalten zwecks Zollabfertigung
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G. |
Gelbe Bojen; Kennzeichnung der Grenzen von Wasserflächen, für die besondere Anordnungen stehen. |
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a) |
Gesperrte Wasserflächen für Fahrzeuge aller Art
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b) |
Beispiel: Die äußeren Bojen müssen einen um 20 cm größeren Durchmesser aufweisen als die übrigen Bojen.
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H. |
Starkwind- und Sturmwarnungen |
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H. 1 |
Starkwindwarnung Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit ca. 40 orangefarbigen Blitzen pro Minute an den Sturmwarnleuchten. Starkwindwarnungen weisen auf starke Windböen zwischen 25 Knoten und 33 Knoten hin (ab Beaufort 6). |
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H. 2 |
Sturmwarnung Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit ca. 90 orangefarbigen Blitzen pro Minute an den Sturmwarnleuchten. Sturmwarnungen kündigen das Auftreten von Windböen größer/gleich 34 Knoten an (Beaufort 8 und größer). |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.