BayDienstAVSG

Verordnung über die Führung der Dienstaufsicht über die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und über die Festsetzung der Zahl und die Berufung der

Informationen

Ausfertigungsdatum25.06.1965
VersionVerordnung über die Führung der Dienstaufsicht über die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und über die Festsetzung der Zahl und die Berufung der Sozialrichter und Landessozialrichter in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 33-4-A) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Abs. 294 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist

Alle Normen