§ 1 BayDohaDegV

Die Befugnis zur Aufstellung von Bebauungsplänen für den in der Verbandssatzung des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf - Zweckverband - (Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern vom 7. April 1982 Nr. 230 – 4378 c 7 – 9, RABl S. 35) festgelegten räumlichen Wirkungsbereich wird auf den Zweckverband übertragen.

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