§ 4 BayEUWahlOrgV
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1984 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung der Wahlorgane für die Europawahlen vom 19. Februar 1979 (GVBl S. 23, BayRS 111–4–I) außer Kraft.
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