Art. 1 BayEzG

Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten

Als Zeichen ehrender Anerkennung und öffentlicher Würdigung für hervorragende Verdienste verleiht der Ministerpräsident Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt und für Verdienste im Auslandseinsatz.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.