§ 7 BayHGV

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1985 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten über das Haus der Bayerischen Geschichte vom 16. Dezember 1982 (StAnz Nr. 51) außer Kraft.

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