§ 2 BayHLeistBV
Hochschulleistungsbezüge
1Hochschulleistungsbezüge sind Bestandteile der Besoldung der Professoren und Professorinnen, die
- 1.
-
aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (§ 3),
- 2.
-
für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung (§ 4) sowie
- 3.
-
für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung (§ 5)
gewährt werden können. 2Satz 1 Nr. 3 gilt auch für hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen, die nach Maßgabe der Besoldungsordnung W besoldet werden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.