Art. 117 BayHO

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft6).

(2) (gegenstandslos)

(3) (Änderungsbestimmung)

(4) Soweit in anderen Gesetzen auf die nach Absatz 2 aufgehobenen Bestimmungen Bezug genommen wird, treten an ihre Stelle die Vorschriften dieses Gesetzes.

Fußnote(n):

6)
Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 8. Dezember 1971 (GVBl. S. 433)

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