Art. 13 BayKlimaG

Koordinierungsstab

(1) 1Als Steuerungs- und Kontrollinstanz für ein klimaneutrales Bayern 2040 besteht ein Koordinierungsstab Klimaschutz aus Staatskanzlei und Staatsministerien. 2Er überwacht die Einhaltung der landesbezogenen Minderungsbeiträge und entwickelt Vorschläge zur Fortentwicklung der geeigneten Maßnahmen. 3Das Staatsministerium unterrichtet den Ministerrat über die Ergebnisse.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.