Art. 9 BayKlimaG

Klimabericht

1Der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz unterrichtet den Ministerrat jährlich über

1.

die Minderung von Treibhausgasen in Bayern nach Art. 2,

2.

Ausgleichsmaßnahmen nach Art. 4 und

3.

den Stand der Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzprogramms und der Anpassungsstrategie nach Art. 5.

2Der Ministerrat leitet den Bericht dem Landtag zu.

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