Art. 31 BayKrG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft1).

Fußnote(n):

1)
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 21. Juni 1974 (GVBl S. 256). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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