Art. 5 BayLArztG

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Art. 3 gilt mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Auswahlgesprächs nach Art. 3 Abs. 3 die Eignung auch im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wird.

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