Art. 2 BayLBG

Lehrämter

Lehrämter sind:

1.
das Lehramt an Grundschulen,
2.
das Lehramt an Mittelschulen,
3.
das Lehramt an Realschulen,
4.
das Lehramt an Gymnasien,
5.
das Lehramt an beruflichen Schulen,
6.
das Lehramt für Sonderpädagogik.

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