Art. 2 BayLBG
Lehrämter
Lehrämter sind:
- 1.
- das Lehramt an Grundschulen,
- 2.
- das Lehramt an Mittelschulen,
- 3.
- das Lehramt an Realschulen,
- 4.
- das Lehramt an Gymnasien,
- 5.
- das Lehramt an beruflichen Schulen,
- 6.
- das Lehramt für Sonderpädagogik.
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