Art. 36 BayMRVG
Freiwilliger Verbleib nach Beendigung der Unterbringung
1Aus fürsorgerischen Gründen und auf Kosten der Maßregelvollzugseinrichtung kann der untergebrachten Person auf schriftlichen unwiderruflichen Antrag der freiwillige Verbleib in der Maßregelvollzugseinrichtung
- 1.
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bis zum Vormittag des zweiten auf den Eingang der Entlassungsanordnung folgenden Werktags oder
- 2.
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bis zum Vormittag des auf den Ablauf der Unterbringungsfrist folgenden Werktags
gestattet werden. 2Die untergebrachte Person ist auf die Möglichkeit der Antragstellung hinzuweisen.
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