§ 1 BayNat2000V

Natura 2 000-Gebiete

In Bayern werden folgende Natura 2 000-Gebiete festgelegt:

1.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) gemäß Anlage 1 einschließlich der jeweiligen Erhaltungsziele gemäß Anlage 1a,

2.

Europäische Vogelschutzgebiete (Vogelschutzgebiete) gemäß Anlage 2 einschließlich der jeweiligen Erhaltungsziele gemäß Anlage 2a.

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