§ 1 BayNat2000V
Natura 2 000-Gebiete
In Bayern werden folgende Natura 2 000-Gebiete festgelegt:
- 1.
-
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) gemäß Anlage 1 einschließlich der jeweiligen Erhaltungsziele gemäß Anlage 1a,
- 2.
-
Europäische Vogelschutzgebiete (Vogelschutzgebiete) gemäß Anlage 2 einschließlich der jeweiligen Erhaltungsziele gemäß Anlage 2a.
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