§ 1 BayNatBGLV

Bezeichnung

1Im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land wird ein Nationalpark errichtet (II. Abschnitt). 2Der Nationalpark und sein Vorfeld tragen die Bezeichnung „Alpenpark Berchtesgaden“. 3Der Nationalpark umfaßt das in § 5 näher bezeichnete Gebiet. 4Das Vorfeld wird im Landschaftsrahmenplan gemäß § 2 abgegrenzt.

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