§ 1 BayNParkV1982_604

Schutzgegenstand

(1) Das 39 950 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet des Bayerischen Odenwaldes in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.

(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Bayerischer Odenwald“.

(3) Träger des Naturparkes ist der Verein „Naturpark Bergstraße-Odenwald e.V.“ mit Sitz in Heppenheim an der Bergstraße.

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