§ 1 BayNParkV1982_614

Schutzgegenstand

(1) Das 171 000 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet des Spessarts in der Stadt Aschaffenburg und in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.

(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnungen „Naturpark Spessart“.

(3) Träger des Naturparkes ist der Verein „Naturpark Spessart“ mit Sitz in Aschaffenburg.

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