Art. 30 BayÖPNVG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.*)

Fußnote(n):

*)
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 24. Dezember 1993 (GVBl S. 1052). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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