§ 6 BayPistenKennzV

Hauptabfahrten für Skifahrer

1Auf Abfahrten, die zu Hauptabfahrten nur für Skifahrer erklärt worden sind, sind die §§ 1 bis 5 entsprechend anzuwenden. 2Auf den Schildern nach dem Muster 1 der Anlage 1 steht unter dem Wort „Hauptabfahrt“ und der Bezeichnung der Hauptabfahrt „Nicht für Skibobfahrer“.

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