Anlage 2 BayPistenKennzV
Muster für die Kennzeichnung von Skiwanderwegen
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Muster 1 (etwa 20 x 50 cm)
Der Grund des Schildes ist schwarz, wenn der Skiwanderweg besonders schwierig ist, rot, wenn er mittelschwer ist, blau, wenn er leicht ist. Die Einstufung soll nach Nummer 4 der DIN-Norm 32 913 erfolgen. Bei Hauptskiwanderwegen trägt das Schild im mittleren Feld die Aufschrift „Hauptskiwanderweg“. Sonstige Skiwanderwege sollen durch Kennziffern im Richtungspfeil oder durch Bennenung im mittleren Teil des Schildes oder beide Kennzeichen voneinander unterschieden werden. Wird als Bezeichnung eine Kennziffer gewählt, soll dies die Gesamtlänge des Skiwanderwegs angeben. Das untere Feld des Schildes kann für andere Zwecke, etwa für Werbung, verwendet werden. Die Werbung ist in den für das Schild vorgeschriebenen Farben zu halten. Auf dem Schild am Ende des Skiwanderwegs entfällt der Richtungspfeil. Im mittleren Feld enthält es die Aufschrift „Ziel“.
Muster 2 (etwa 20 x 50 cm)
Auf den Schildern, die den Verlauf der Strecke kennzeichnen, soll im mittleren Feld angegeben werden, wieviele Kilometer bis zum Ziel noch zu laufen sind. Im übrigen sind sie entsprechend dem Muster 1 zu gestalten.
Muster 3 (Durchmesser etwa 40 cm)
Verbotene Laufrichtung
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.