§ 21 BayPoLkStenoText

Prüfungsanforderungen und Prüfungsgegenstände

(1) Grundlage der Prüfung sind das 10-Finger-Tastschreiben und einschlägige Normen der Bürokommunikation, insbesondere der Textverarbeitung.

(2) Prüfungsgegenstände sind:

1.
Theorie der Textverarbeitung,
2.
Praxis der Textverarbeitung,
3.
Pädagogik.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.