§ 2 BayRePrueVO
1Das bisherige Staatliche Rechnungsprüfungsamt München wird längstens bis zum 31. Dezember 2014 als Dienststelle des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Augsburg fortgeführt. 2Es trägt die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt Augsburg, Dienststelle München“.
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