Anlage 1 BayRettSanV
Theoretische Ausbildung
1. Grundlagen
Die Ausbildungsinhalte sind nicht stoffbezogen, sondern handlungsorientiert definiert. Über Ausbildungsziele und Handlungskompetenzen wird festgelegt, was eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter nach Beendigung der Ausbildung können muss.
Die theoretische Ausbildung soll grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein, wobei in der Regel höchstens acht, jedoch nicht mehr als höchstens zehn Unterrichtseinheiten pro Tag absolviert und anerkannt werden sollen.
2. Ausbildungsziele
Die Ausbildungsziele bilden thematische Einheiten, die sich auf komplexe Anforderungen an und Aufgabenstellungen für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern beziehen. Sie schließen konkrete Handlungen ebenso ein wie nicht direkt erschließbare innere Prozesse, zum Beispiel Einstellungen, Bewertungen und Haltungen. Das fachwissenschaftliche Grundlagen- und Überblickswissen ist grundsätzlich in die tätigkeitsbezogenen Handlungszusammenhänge eingebettet.
2.1 Struktur der Ausbildungsziele
Titel des Ausbildungsziels |
Jedes Ausbildungsziel hat einen eigenen Titel, der in Kurzform den Tätigkeitsbereich nennt, der jeweils bearbeitet werden soll. |
Zeitrichtwert |
Die Zeitrichtwerte geben den Orientierungsrahmen für die Zuordnung der Unterrichtseinheiten zu den Ausbildungszielen an. Über die Verteilung der Unterrichtseinheiten innerhalb des Ausbildungsziels entscheidet die Ausbildungsstätte. |
Erläuterungen |
In den Erläuterungen finden sich Hinweise zur Zuordnung der Themenbereiche. |
Zielformulierung |
Vor allem die Zielformulierungen definieren das Ausbildungsziel. Sie beschreiben grundsätzlich Kompetenzen in Form von Tätigkeiten, die am Ende der Ausbildung beherrscht werden sollen. Die Ziele sind allgemein formuliert. Sie erlauben es, auf Entwicklungen zu reagieren und die regionalen Belange und das spezifische Profil der Ausbildungsstätte zu berücksichtigen. |
Lerninhalte |
Die Lerninhalte beschreiben den inhaltlichen Mindeststandard. Sie sind allgemein formuliert und erlauben es, Innovationen aufzunehmen sowie Schwerpunkte und Akzente zu setzen. Da die relevanten Notfälle bei den Handlungskompetenzen aufgeführt sind, erfolgt in den Lerninhalten keine zusätzliche Aufzählung. |
2.2 Ausbildungszielübersicht und Leistungsnachweise mit Zeitrichtwerten in Unterrichtseinheiten
2.2.1 |
Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren |
46 Unterrichtseinheiten |
2.2.2 |
Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten |
20 Unterrichtseinheiten |
2.2.3 |
In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen |
46 Unterrichtseinheiten |
2.2.4 |
Bei Diagnostik und Therapie mitwirken |
20 Unterrichtseinheiten |
2.2.5 |
Betroffene Personen unterstützen |
10 Unterrichtseinheiten |
2.2.6 |
In Gruppen und Teams zusammenarbeiten |
10 Unterrichtseinheiten |
2.2.7 |
Tätigkeit in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport |
4 Unterrichtseinheiten |
2.2.8 |
Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern |
4 Unterrichtseinheiten |
Insgesamt: |
160 Unterrichtseinheiten |
Es sind mindestens drei Leistungsnachweise in Form von mündlichen, schriftlichen oder praktischen Zwischentests zu erbringen, wobei der Schwerpunkt auf der praktischen Lernerfolgskontrolle im Rahmen von Fallsimulationen liegen soll. Am Ende erfolgt eine abschließende schriftliche und praktische Leistungskontrolle.
2.3 Zielformulierungen und Inhalte
Ausbildungsziel 1 |
Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren |
Zeitrichtwert |
46 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden in der Regel selbstständig im Krankentransport tätig. Die Ausbildung soll jedoch ebenfalls zum Ergreifen notfallmedizinischer Basismaßnahmen und zur Assistenz in der Notfallrettung befähigen. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden stellen die Einsatzbereitschaft des jeweiligen Rettungsmittels her und wirken dabei mit. Sie bestimmen den Versorgungsbedarf, wählen geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Versorgungsziels aus und führen diese durch. Sie dokumentieren den Einsatz und stellen die Einsatzbereitschaft wieder her. |
Lerninhalte |
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Ausbildungsziel 2 |
Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten |
Zeitrichtwert |
20 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Schwerpunkte dieses Ausbildungsziels sind die Erhebung und Ersteinschätzung von Notfallsituationen in Schwere und Ausmaß unter zeitkritischen Bedingungen. Hierbei werden einfache apparative und nicht apparative Untersuchungstechniken eingesetzt. In diesem Zusammenhang führen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter eine Dokumentation durch. Die subjektive Empfindung des Patienten wird als dessen individuelle Eigenart wahrgenommen und akzeptiert. Darauf einzugehen ist originärer Auftrag des Rettungsfachpersonals. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden führen die Vitalfunktionskontrolle, die orientierende Ganzkörperuntersuchung sowie sonstige notfallrelevanten Untersuchungen durch und ermitteln unter Berücksichtigung unterschiedlicher Erfordernisse individuell notwendigen Versorgungsbedarf. Sie erfassen und bewerten – auch unter zeitkritischen Bedingungen – die in der jeweiligen Situation einwirkenden Faktoren und Rahmenbedingungen in Schwere und Ausmaß. Die Auszubildenden erkennen Situationen, in denen zusätzliche Kräfte erforderlich sind sowie Situationen bei denen ein Massenanfall Verletzter (MANV) oder Massenanfall Erkrankter (MANE) vorliegt. Sie sind in der Lage, die Informationen strukturiert und zielgerichtet der Zentralen Leitstelle mitzuteilen. |
Lerninhalte |
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Ausbildungsziel 3 |
In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen |
Zeitrichtwert |
46 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Die Rettungssanitäterin und der Rettungssanitäter ist primär erste Fachkraft im Krankentransport. Da jeder Krankentransport zu einer Notfallsituation werden kann, müssen die erforderlichen notfallmedizinischen Basismaßnahmen selbstständig eingeleitet werden. Hierzu sind spezifische Handlungskompetenzen erforderlich. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden erkennen Situationen, die die Einleitung von lebensrettenden und lebenserhaltenden Basismaßnahmen erfordern. Sie führen lebensrettende und lebenserhaltende Basismaßnahmen selbstständig durch und überprüfen deren Wirksamkeit. Sie dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen. Sie führen die weitere Versorgung in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen durch. |
Lerninhalte |
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Ausbildungsziel 4 |
Bei Diagnostik und Therapie mitwirken |
Zeitrichtwert |
20 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Die Rettungssanitäterin oder der Rettungssanitäter wirkt in Kooperation mit anderen Berufsgruppen bei der Notfalldiagnostik und Therapie mit. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden kennen erweiterte Maßnahmen der Diagnostik und Therapie in der Notfallmedizin. Sie treffen die hierfür erforderlichen Vor- und Nachbereitungen und wirken bei der Durchführung mit. Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen unter Aufsicht durch. Sie beobachten kontinuierlich die Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten. Sie unterstützen die Patientinnen und Patienten. |
Lerninhalte |
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Ausbildungsziel 5 |
Betroffene Personen unterstützen |
Zeitrichtwert |
10 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sind regelmäßig mit Situationen konfrontiert, bei denen nicht nur notfallmedizinische Maßnahmen am Patienten vorgenommen werden müssen, sondern der Betreuung der betroffenen Personen große Bedeutung zukommt. „Betroffene Personen“ sind alle am Einsatzgeschehen beteiligten Personen. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden erfassen die individuelle psychosoziale Situation der Beteiligten anhand der Anamnese sowie Dokumentationen anderer an der Versorgung mitwirkenden Personen. Sie unterstützen Betroffene bei der psychosozialen Bewältigung vital oder existenziell bedrohlicher Situationen. Sie führen bei Bedarf eine Erstberatung sowie die Überleitung der Betroffenen in andere Einrichtungen oder Bereiche durch. |
Lerninhalte |
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Ausbildungsziel 6 |
In Gruppen und Teams zusammenarbeiten |
Zeitrichtwert |
10 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Handeln im Rettungsdienst erfolgt üblicherweise in wechselnden Teams und Gruppen unterschiedlicher Fachbereiche, in denen sich der Einzelne einfinden, integrieren und behaupten muss. Besondere Herausforderungen an Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter stellt die Mitwirkung beim Großschadensfall – Massenanfall Verletzter (MANV), Massenanfall Erkrankter (MANE) – dar. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden arbeiten in unterschiedlichen Gruppen oder Teams. Sie bringen ihre Positionen angemessen in den Team und Gruppenprozess ein und vertreten diese sachgerecht. Sie stimmen ihre Arbeit mit den anderen beteiligten Personen unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen ab. Sie greifen auf bestehende Konzepte zurück und erarbeiten bei Bedarf eigene Handlungsalternativen. Sie fordern im Bedarfsfall die Unterstützung anderer Experten zur Bewältigung einer konkreten Situation an. |
Lerninhalte |
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Ausbildungsziel 7 |
Tätigkeit in Notfallversorgung und qualifiziertem Krankentransport |
Zeitrichtwert |
4 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Zwar handelt es sich bei der Rettungssanitäterin oder dem Rettungssanitäter nicht um einen medizinischen Fachberuf im engeren Sinn, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden jedoch zum Rettungsfachpersonal gezählt und müssen über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der Struktur des Rettungsdienstes und der Betriebsabläufe verfügen. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden setzen sich kritisch mit den Anforderungen ihrer Tätigkeit auseinander, erfassen und reflektieren das eigene Handeln und entwickeln ein angemessenes Rollenverständnis. Sie sind sich ihrer besonderen sozialen Verantwortung bewusst. Gemeinsam mit den Tätigkeiten der anderen im Gesundheitswesen wirkenden Berufsgruppen werden sie dieser gerecht. Sie gehen mit Krisen und Konfliktsituationen angemessen um. |
Lerninhalte |
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Ausbildungsziel 8 |
Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern |
Zeitrichtwert |
4 Unterrichtseinheiten |
Erläuterungen |
Gegenstand dieses Ausbildungsziels ist das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst. |
Zielformulierung |
Die Auszubildenden kennen Sinn und Ziel eines Qualitätsmanagementsystems in Rettungsdiensteinrichtungen. Sie richten ihr Handeln entsprechend aus und setzen Mittel angemessen ein. Sie wirken bei der Umsetzung, Reflektion und Weiterentwicklung von Qualitätskonzepten in medizinischen Einrichtungen mit. |
Lerninhalte |
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3. Handlungskompetenzen
Die Ausbildungsziele werden durch Beschreibungen von Handlungskompetenzen vertiefend definiert. Die Ausbildung ist auf die Entwicklung von Handlungskompetenzen ausgerichtet. Es ist Aufgabe der einzelnen Ausbildungsstätte, mit einer Unterrichtsmethodik ihrer Wahl den Auszubildenden im Rahmen der einzelnen vorgegebenen Ausbildungsziele das für die Handlungskompetenzen notwendige theoretische und schulpraktische Wissen zu vermitteln.
Themen und Kompetenzen unter Berücksichtigung der Ausbildungsziele, dabei werden altersspezifische Besonderheiten (Pädiatrie und Geriatrie) unter die jeweiligen Notfallbilder subsumiert:
Handlungskompetenz 1 |
Vermittlung notfallmedizinischer Basiskompetenz |
Ermittlung des individuellen Lernbedarfs und Fördern der Handlungskompetenz im Bereich der Sofortmaßnahmen
Ausbildungsziele |
2 und 3 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
Motivation zur Hilfeleistung, Fähigkeit zur Erste-Hilfe-Leistung, zum Beispiel:
- a)
-
Gefahren an der Einsatzstelle erkennen
- b)
-
Schnelle Rettung bei Gefahrensituationen, insbesondere Rettungsgriff anwenden
- c)
-
Einfache Maßnahmen zur Eigensicherung anwenden, insbesondere Schutzhandschuhe, Warndreieck
- d)
-
Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen, insbesondere Basisreanimation, Blutstillung, Lagerungsarten
- e)
-
Nachalarmierung weiterer Kräfte gewährleisten
- f)
-
Wärmeerhalt durchführen
- g)
-
Seelische Betreuung sicherstellen
Handlungskompetenz 2 |
Tätigkeitsfeld Rettungsdienst |
Vermittlung der Kompetenzen entsprechend den Erwartungen des Rettungsdienstumfeldes an einen Auszubildenden – Aufgaben, Strukturen, Abläufe erkennen. Der Auszubildende soll diese Erwartungen in angemessener Weise in der Praxis umsetzen können.
Ausbildungsziele |
1, 5, 6, 7 und 8 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
- a)
-
Sich in den Betriebsablauf einfügen, insbesondere Tipps und Tricks für Auszubildende, Fahrzeugcheck
- b)
-
Strukturen und Komponenten des Rettungsdienstes kennen, insbesondere Leitstelle, eigene und andere Organisationen
- c)
-
Rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen, insbesondere Rettungsdienstgesetze der Länder, Sozialgesetzbuch V, Krankentransportrichtlinien, Medizinprodukterecht
- d)
-
Hygienische Standards im Rettungsdienst anwenden, insbesondere persönliche Hygiene, Vorgehen bei Infektionskrankheiten
- e)
-
Integration in Einsatzabläufe im Krankentransport und in der Notfallversorgung
- f)
-
Teamarbeit im Rettungsdienst, insbesondere Kommunikation
Handlungskompetenz 3 |
Der Patient mit Atemstörung |
Erweiterung der Fachkompetenz um die Bedeutung der Atmung beim kranken und gesunden Menschen
Ausbildungsziele |
1 bis 6 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
Respiratorische Notfallsituationen erkennen und versorgen, insbesondere Verlegung der Atemwege, Bolusgeschehen, Beinaheertrinken, Asthma, Lungenödem
- a)
-
Anatomisches, physiologisches und pathophysiologisches Basiswissen fallbezogen anwenden
- b)
-
Untersuchungstechniken anwenden, insbesondere Inspektion, Auskultation, Pulsoximetrie und Kapnometrie, Symptome erkennen und einem Krankheitsbild zuordnen
- c)
-
Maßnahmen zur Sicherung der Atmung beherrschen, insbesondere Atemwegsmanagement: Absaugung, Guedeltubus, Larynxtubus, Beatmung mit Beatmungsbeutel, Sauerstofftherapie
Handlungskompetenz 4 |
Der Patient mit Herz- und Kreislauf-Störungen |
Erweiterung der Fachkompetenz um die Bedeutung des Herz-Kreislauf-Systems beim kranken und gesunden Menschen
Ausbildungsziele |
1 bis 6 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
Kardiozirkulatorische Notfallsituationen erkennen und versorgen, insbesondere Akutes Koronarsyndrom, Schock, Lungenembolie, hypertensive Erkrankungen, akute Rhythmusstörungen, Herz-Kreislauf-Stillstand
- a)
-
Anatomisches, physiologisches und pathophysiologisches Basiswissen fallbezogen anwenden
- b)
-
Untersuchungstechniken anwenden, insbesondere Blutdruckmessung nach Riva-Rocci (RR-Kontrolle), Elektrokardiogramm, Puls, Symptome erkennen und einem Krankheitsbild zuordnen
- c)
-
Maßnahmen zur Sicherung der Kreislauffunktion beherrschen, insbesondere Automatisierte Externe Defibrillation (AED), Thoraxkompression, Lagerungsarten
Handlungskompetenz 5 |
Der verletzte Patient |
Erweiterung der Fachkompetenz um die Bedeutung der Versorgung von verletzten Patienten
Ausbildungsziele |
1 bis 6 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
Traumatologische Notfallsituationen erkennen und versorgen, insbesondere Blutungen, Verletzungen des Bewegungsapparats, Schädel-Hirn-Trauma (SHT), Wirbelsäulentrauma, Thoraxtrauma, Abdominaltrauma, Verbrennungen, Verbrühungen, Verletzungen der Sinnesorgane, Polytrauma, Erfrierungen
- a)
-
Anatomisches, physiologisches und pathophysiologisches Basiswissen fallbezogen anwenden
- b)
-
Notfallmedizinisch relevante Verletzungsmuster und mögliche Begleitverletzungen erkennen, Untersuchungstechniken anwenden, insbesondere Ganzkörperuntersuchung, Palpation, und einem Krankheitsbild zuordnen
- c)
-
Maßnahmen zur Traumaversorgung beherrschen: Blutstillung, Amputatversorgung, Immobilisationstechniken, spezielle Lagerungstechniken, Wundversorgung
Handlungskompetenz 6 |
Der Patient mit Bewusstseinsstörungen |
Erweiterung der Fachkompetenz um die Bedeutung der Ursachen verschiedener Erkrankungen und Verletzungen, insbesondere Stoffwechselerkrankungen, Neuroanatomie, für den Bewusstseinszustand eines Menschen
Ausbildungsziele |
1 bis 6 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
Notfallsituationen mit Beeinträchtigung des Bewusstseins erkennen und versorgen, insbesondere Hirnblutungen, Apoplex, Anfallsleiden, psychiatrische Notfallbilder, Intoxikationen, Stoffwechselentgleisungen, Unterkühlung, Sonnenstich
- a)
-
Anatomisches, physiologisches und pathophysiologisches Basiswissen fallbezogen anwenden
- b)
-
Untersuchungstechniken anwenden, insbesondere Fremdanamnese, Inspektion, Glasgow Coma Scale, Blutzucker-Kontrolle (BZ-Kontrolle), Pulsoximetrie, Symptome erkennen und einem Krankheitsbild zuordnen
- c)
-
Maßnahmen zur Sicherung der Vitalfunktionen beherrschen, insbesondere Atemwegsmanagement, Sauerstofftherapie, Lagerung
Handlungskompetenz 7 |
Der Patient mit Schmerzen |
Erweiterung der Fachkompetenz um die Bedeutung und die Ursachen des Schmerzes
Ausbildungsziele |
1 bis 6 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
Notfallsituationen mit Schmerzzuständen erkennen und versorgen, insbesondere Akutes Abdomen, akuter Harnverhalt, gynäkologische Notfälle, Gefäßverschluss, Lumboischialgie
- a)
-
Anatomisches, physiologisches und pathophysiologisches Basiswissen fallbezogen anwenden
- b)
-
Untersuchungstechniken anwenden, insbesondere Eigen- und Fremdanamnese, Inspektion, Symptome und Schmerztypen erkennen und einem Krankheitsmuster zuordnen
- c)
-
Maßnahmen zur Schmerzlinderung beherrschen, insbesondere Lagerung, Kühlung, Assistenz bei Analgesie
Handlungskompetenz 8 |
Sondersituationen und Notfälle abseits der Routine |
Die Auszubildenden erkennen besondere Einsatzsituationen im Rettungsdienst und können bei ihrer Bewältigung, insbesondere Massenanfall Verletzter (MANV), Massenanfall Erkrankter (MANE), Großschadensereignisse, mitwirken.
Ausbildungsziele |
1 bis 6 |
Zu erwerbende Handlungskompetenzen
Nichtalltägliche Notfallsituationen, insbesondere CBRNE-Ereignisse – chemical, biological, radiological, nuclear, explosive –, terroristische Anschläge erkennen und situationsgerecht reagieren, Maßnahmen ergreifen, insbesondere Eigenschutz, organisatorische Besonderheiten, spezielle Verhaltensweisen, Zusammenarbeit mit Dritten, Kommunikation, Umgang mit schwergewichtigen Patienten
Handlungskompetenz 9 |
Handlungskompetenzen festigen |
Die Auszubildenden überprüfen und vertiefen die erworbenen Kompetenzen in wechselnden Situationen; sie sind in der Lage, die Kompetenzen auf neue Situationen zu übertragen, insbesondere Gruppenarbeit, Skilltraining, Fallbeispiele, Fallsimulationen. Hierbei sollen der individuelle Lernbedarf, regionale Besonderheiten und die besonderen Bedürfnisse des Ausbildungsträgers und seiner Zielgruppe berücksichtigt werden.
Ausbildungsziele |
1 bis 6 |
Handlungskompetenz 10 |
Kompetenzfeststellung und Leistungsbewertung |
Am Ende der theoretischen Grundausbildung wird die Handlungs- und Fachkompetenz im Rahmen einer schriftlichen und praktischen Leistungsbewertung überprüft.
Ausbildungsziele |
1 bis 8 |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.