§ 2 BaySachbezV
Sonderregelung für Beamte und Beamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ausbildung, die zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind, beträgt der Sachbezugswert
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an den Standorten der Bereitschaftspolizei |
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1. |
für das Frühstück |
2,20 €, |
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2. |
für das Mittagessen |
4,00 €, |
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3. |
für das Abendessen |
2,80 €, |
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4. |
für die volle Tagesverpflegung |
9,00 €, |
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