§ 1 BayStAZwStSitzVO

Es bestehen Zweigstellen der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten

1.

Memmingen

in Neu-Ulm für den Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm;

2.

Nürnberg-Fürth in

a)

Erlangen für den Amtsgerichtsbezirk Erlangen,

b)

Fürth für den Amtsgerichtsbezirk Fürth;

3.

Regensburg

in Straubing für den Amtsgerichtsbezirk Straubing;

4.

Traunstein

in Rosenheim für den Amtsgerichtsbezirk Rosenheim.

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