§ 1 BayStAZwStSitzVO
Es bestehen Zweigstellen der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten
- 1.
-
Memmingen
in Neu-Ulm für den Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm;
- 2.
-
Nürnberg-Fürth in
- a)
-
Erlangen für den Amtsgerichtsbezirk Erlangen,
- b)
-
Fürth für den Amtsgerichtsbezirk Fürth;
- 3.
-
Regensburg
in Straubing für den Amtsgerichtsbezirk Straubing;
- 4.
-
Traunstein
in Rosenheim für den Amtsgerichtsbezirk Rosenheim.
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