§ 5 BayStInstFamV

Änderung anderer Vorschriften

Die Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Familienforschung vom 6. Dezember 1985 (GVBl S. 833, BayRS 2211-6-1-K) wird wie folgt geändert:

1.

In der Überschrift der Verordnung werden die Worte „und Familienforschung“ gestrichen.

2.

In der Einleitungsformel werden die Worte „– soweit die Fachabteilung ‚Familienforschung‘ betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung –“ gestrichen.

3.

§ 1 erhält folgende Fassung:

„§ 1

1Das Staatsinstitut erhält die Bezeichnung „Staatsinstitut für Frühpädagogik“. 2Es untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, das die für die Organisation und Verwaltung erforderlichen Anordnungen trifft.“

.

4.

In § 2 Abs. 1 werden die Worte „und Familienforschung“ sowie „und der Familienforschung“ gestrichen.

5.

§ 4 wird aufgehoben.

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