§ 5 BayStInstFamV
Änderung anderer Vorschriften
Die Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Familienforschung vom 6. Dezember 1985 (GVBl S. 833, BayRS 2211-6-1-K) wird wie folgt geändert:
- 1.
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In der Überschrift der Verordnung werden die Worte „und Familienforschung“ gestrichen.
- 2.
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In der Einleitungsformel werden die Worte „– soweit die Fachabteilung ‚Familienforschung‘ betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung –“ gestrichen.
- 3.
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§ 1 erhält folgende Fassung:
„§ 1 1Das Staatsinstitut erhält die Bezeichnung „Staatsinstitut für Frühpädagogik“. 2Es untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, das die für die Organisation und Verwaltung erforderlichen Anordnungen trifft.“
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- 4.
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In § 2 Abs. 1 werden die Worte „und Familienforschung“ sowie „und der Familienforschung“ gestrichen.
- 5.
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§ 4 wird aufgehoben.
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