§ 12 BayTGV

Inkrafttreten, Übergangsregelung

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.

(2) Ist der Anspruch auf Trennungsgeld bis einschließlich 31. Dezember 2016 entstanden, findet die Bayerische Trennungsgeldverordnung in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung Anwendung.

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