Art. 19 BayVersRücklG

Wirtschaftsplan, Geschäftsbericht

1Dienstherren mit eigenen Versorgungsrücklagen sowie der Bayerische Versorgungsverband stellen für ihren Bereich für jedes Wirtschaftsjahr Wirtschaftspläne auf. 2Sie können zusätzlich Geschäftsberichte veröffentlichen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.