§ 4 BayVirtHSchV
Organe
(1) Organe der Virtuellen Hochschule Bayern sind
- 1.
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das Präsidium,
- 2.
-
der Geschäftsführer,
- 3.
-
die Mitgliederversammlung,
- 4.
-
die Programmkommission.
(2) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Organe nach Abs. 1 die Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes entsprechend.
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